Keine Staatskinder: FDP lehnt überladenes Massnahmenpaket ab

Medienmitteilung der Kantonsratsfraktion

Gezielte Sprachförderung statt Giesskannenprinzip

Künftig soll jedes Kind im Kanton St.Gallen im dritten Lebensjahr einen verpflichtenden vorschulischen Erstkontakt mit einer Fachperson durchlaufen. Zeigt sich dabei ein Förderbedarf, kann die Gemeinde den Besuch eines Förderangebots empfehlen oder verpflichtend anordnen. Diese flächendeckende Abklärung aller Kleinkinder geht der FDP zu weit. Als einzige Fraktion lehnte sie das Massnahmenpaket in der vorliegenden Form ab und verlangte via Rückweisungsantrag eine schlankere Lösung, die gezielt bei Kindern mit Sprachdefiziten ansetzt.

In der Sommersession hat der Kantonsrat das Massnahmenpaket erste Lebensjahre beraten, mit dem die Regierung die frühe Förderung im Kanton gesetzlich verankern will. In den Kindergärten des Kantons St.Gallen zeigt sich zunehmend, dass viele Kinder über ungenügende Deutschkenntnisse verfügen. Diese sprachlichen Defizite wirken sich nicht nur negativ auf den Schulstart und die Integration der betroffenen Kinder im Kindergarten aus, sondern belasten auch das System der Volksschule insgesamt. Diesen Handlungsbedarf anerkennt auch die FDP.

Nein zu flächendeckenden Screenings

Umstritten ist für sie hingegen der Weg, den die Regierung dafür einschlägt. Vorgesehen ist, dass jedes Kind im dritten Lebensjahr einen verpflichtenden vorschulischen Erstkontakt mit einer Fachperson absolviert. Stellt diese einen Förderbedarf fest, kann die Gemeinde den Besuch eines Förderangebots empfehlen oder verpflichtend anordnen. Abgeklärt werden dabei nicht nur die Deutschkenntnisse, sondern mehrere Kompetenzbereiche. Zwar verlangt die vorberatende Kommission einen Fokus auf das Sprachliche, doch wie eng dieser gezogen wird, ist nicht gesichert.

Erziehung ist Sache der Eltern

Aus Sicht der FDP schiesst die Vorlage damit über das Ziel hinaus. Frühe Bildung und Erziehung sind in erster Linie Aufgabe der Eltern. Der Staat darf diese zentrale Verantwortung weder ersetzen noch durch institutionelle Strukturen verdrängen oder aufweichen. Statt alle Kinder pauschal abzuklären, soll der Staat risikoorientiert prüfen, dort also, wo konkrete Anzeichen bestehen, etwa wenn zu Hause kaum Deutsch gesprochen wird. Die Mittel sind auf das Entscheidende zu konzentrieren: die sprachlichen Kompetenzen der Kinder. Der Staat soll dabei subsidiär und gezielt unterstützen. Eine schlanke gesetzliche Grundlage, die sich auf die sprachliche Förderung fokussiert, genügt dafür.

Zu viele offene Fragen

Die vorgelegte Variante wäre zudem mit erheblichen Umsetzungsproblemen verbunden und lässt zahlreiche Fragen offen, etwa zu den Erhebungskriterien, den fachlichen Standards und der Verfügbarkeit qualifizierter Fachpersonen. Ebenso wenig ist hinreichend definiert, wann Empfehlungen in Verpflichtungen übergehen und nach welchen Kriterien Sanktionen zur Anwendung kommen.

Gezielt fördern, wo es nötig ist

Die FDP beantragte deshalb die Rückweisung an die Regierung mit dem Auftrag, eine schlanke gesetzliche Grundlage vorzulegen, die den Gemeinden erlaubt, Kinder mit sprachlichen Defiziten selektiv zum Besuch vorschulischer Förderangebote zu verpflichten. Zu prüfen und aufzuzeigen wären dabei Varianten zur Finanzierung, zur positiven oder negativen Anreizsetzung sowie zur Ermittlung des Förderbedarfs ohne flächendeckende Screenings. Die übrigen Fraktionen lehnten den Antrag ab. Der Rat wies das Geschäft stattdessen mit Abklärungsfragen an die vorberatende Kommission zurück, wo sich die FDP nun für gewichtige Korrekturen einsetzen wird.