Kantonsräte

Wie in jedem demokratischen Staatswesen ist im Kanton St.Gallen die Staatsgewalt dreigeteilt: Die erste Gewalt (Legislative oder gesetzgebende Gewalt) ist das Parlament. Die zweite Gewalt (Exekutive oder ausführende Gewalt) ist die Regierung. Die dritte Gewalt (rechtsprechende oder richterliche Gewalt) ist die Justiz.

Der Kantonsrat vertritt das Volk, genauer die Stimmberechtigten. Ihnen stünde es eigentlich zu, die Kantonsverfassung und die Gesetze zu erlassen und zahlreiche andere Aufgaben zu erfüllen. Alles und jedes den Stimmberechtigten zu unterbreiten, ist aber unmöglich. Deshalb ist der Kantonsrat als Volksvertretung geschaffen worden. Er erfüllt alle Aufgaben stellvertretend für das Volk.

Die Mitsprache der Stimmberechtigten ist trotzdem auf verschiedene Arten gewahrt. Das wichtigste Mitspracherecht des Volkes ist das Wahlrecht. Alle vier Jahre werden die Stimmberechtigten an die Urnen gerufen.