FDP-Standesbegehren fordert Neuausrichtung der Asylpolitik
In Dänemark gibt es pro Kopf fast zehnmal weniger Asylgesuche als in der Schweiz. Der Grund: Dänemark gewährt Schutz nur noch auf Zeit. Sobald es die Lage im Herkunftsland erlaubt, sollen die Menschen wieder zurückkehren. So wird Missbrauch unattraktiv. Hinzu kommt ein konsequenter Vollzug. FDP-Ständerat Damian Müller will diesen Weg auch für die Schweiz und hat hierzu bereits im Juni eine Motion eingereicht. Die St.Galler FDP-Fraktion unterstützt diese Forderung. Mit einem Standesbegehren will sie erreichen, dass sich auch der Kanton St.Gallen in Bern dafür starkmacht:
"Die Kantone und Gemeinden tragen einen wesentlichen Teil der finanziellen, personellen und infrastrukturellen Folgen der heutigen Asylpolitik. Hohe Gesuchszahlen, lange Verfahren, ein ungenügender Wegweisungsvollzug und steigende Kosten belasten Unterbringung, Sozialhilfe, Schulen, Gesundheitsversorgung, Integration und Verwaltung. Bleibt die Schweiz beim heutigen Kurs, gefährdet dies die Akzeptanz einer humanitären, aber glaubwürdigen Asylpolitik.
Die Schweiz verzeichnete 2025 insgesamt 25’781 Asylgesuche. Dänemark registrierte im gleichen Zeitraum 1’959 Gesuche. Auch wenn die Systeme nicht eins zu eins vergleichbar sind, zeigt das dänische Beispiel, dass eine konsequent temporär ausgerichtete und rückkehrorientierte Asylpolitik die Zahl unbegründeter oder missbräuchlicher Gesuche deutlich senken kann. Der Bund soll deshalb erfolgreiche Modelle europäischer Staaten, insbesondere Dänemarks, systematisch auswerten und jene Elemente übernehmen, die mit der schweizerischen Rechtsordnung und den internationalen Verpflichtungen vereinbar sind.
Eine solche Neuausrichtung muss Schutz grundsätzlich als temporären Zustand verstehen. Schutzstatus und vorläufige Aufnahme sind regelmässig zu überprüfen; bei einer Verbesserung der Lage im Herkunftsstaat sind Aberkennungs- und Rückkehrverfahren konsequent einzuleiten. Gleichzeitig sollen offensichtlich unbegründete oder missbräuchliche Gesuche rascher behandelt, sichere Herkunfts- und Drittstaaten stärker berücksichtigt, Mitwirkungspflichten konsequenter durchgesetzt und Verfahren beschleunigt werden.
Auch Sozialleistungen, Familiennachzug und Vollzug müssen Teil einer kohärenten Gesamtstrategie sein. Sozialleistungen im Asylbereich sollen schweizweit stärker vereinheitlicht und auf das verfassungsrechtlich gebotene Minimum ausgerichtet werden; Eigenverantwortung, Erwerbstätigkeit und Rückkehrbereitschaft sind zu fördern. Beim Familiennachzug braucht es klare Voraussetzungen bezüglich Unabhängigkeit von der Sozialhilfe, Wohnraum und Integrationsbereitschaft. Rückkehr und Vollzug sind durch zentrale Ausreisezentren, eine konsequentere Nutzung der ausländerrechtlichen Administrativhaft und eine aktivere Migrationsdiplomatie gegenüber nicht kooperierenden Herkunfts- und Transitstaaten zu stärken.
Die Standesinitiative zielt nicht darauf ab, das Asylrecht pauschal einzuschränken. Jede Person soll weiterhin ein Gesuch stellen können. Wer Schutz braucht, soll Schutz erhalten. Wer jedoch keinen Schutzbedarf hat oder zur Ausreise verpflichtet ist, soll die Schweiz rasch und konsequent wieder verlassen müssen. Nur so lassen sich Kantone und Gemeinden entlasten und die langfristige Akzeptanz der Asyl- und Migrationspolitik sichern.
Das Präsidium wird eingeladen, bei der Bundesversammlung eine Standesinitiative mit folgendem Inhalt einzureichen:
Der Kantonsrat lädt die Bundesversammlung ein, die gesetzlichen Grundlagen im Asyl- und Ausländerrecht umfassend zu revidieren, damit die Schweizer Asylpolitik stärker auf temporären Schutz, konsequente Rückkehr und eine Reduktion missbräuchlicher Gesuche ausgerichtet wird. Dabei ist sicherzustellen, dass schutzbedürftige Personen weiterhin Zugang zum Asylverfahren erhalten und die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz, insbesondere die Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention, eingehalten werden."