Verpasste Chance für mehr Freiheit

Medienmitteilung der Kantonalpartei

Closed - sign hanging on glass door of a shop in a city

FDP bedauert Ablehnung des Gesetzes über Ruhetag und Ladenöffnung

Restriktive Ladenschlusszeiten und ein wirrer Gesetzesdschungel bleiben nach dem klaren Nein zum Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung leider auch in Zukunft Realität im Kanton St.Gallen. Die FDP, die sich im Abstimmungskampf klar für «mehr Freiheit» und weniger Benachteiligung des lokalen Detailhandels und der St.Galler Kundschaft eingesetzt hat, nimmt dieses Ergebnis mit Bedauern zur Kenntnis.

Mit der Ablehnung des III. Nachtrags zum Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung bleibt der Kanton St.Gallen bei den Ladenschlusszeiten in einem restriktiven und wirren Gesetzesdschungel gefangen. Die Vorlage hätte dringend nötige Klarheit geschaffen – und die Benachteiligung unseres Detailhandels und der St.Galler Kundschaft im Vergleich zum grenznahen Ausland, zu den Nachbarkantonen und zum Online-Handel entschärfen können. Vor diesem Hintergrund nimmt die FDP das Abstimmungsergebnis mit Bedauern zur Kenntnis.

Moderates «Thurgauer Modell» findet keine Mehrheit

Das klare Nein ist insofern bedauerlich, als die Erfahrungen aus den umliegenden Kantonen zeigen, dass flexiblere Ladenöffnungszeiten problemlos möglich sind – und viele bis alle der vorgebrachten Gegenargumente entkräften. Zürich, beide Appenzell, Graubünden und Glarus kennen überhaupt keine kantonalen Gesetze zur Regulierung der Ladenschlusszeiten. In Zürich und Schwyz ist lediglich der Sonntag reguliert. Im Thurgau ist spätestens um 22 Uhr, im Fürstentum Liechtenstein um 21 Uhr Ladenschluss. Mit dem Nein zur Flexibilisierung im Kanton St.Gallen bis 22 Uhr wurde somit ein bewährter und gut austarierter Kompromiss abgelehnt – obwohl er klare Vorteile für Einkaufsläden, Kundschaft und Arbeitsnehmende gebracht hätte.

Rechtslage für Selbstbedienungs- und Hofläden bleibt unklar

Auch die Rechtslage für Selbstbedienungs- und Hofläden bleibt mit dem Nein weiterhin unklar. Der Gesetzesnachtrag hätte ausdrücklich vorgesehen, diese vom Ladenöffnungsgesetz auszunehmen. Aus Sicht der FDP ist es unsinnig, Bauernfamilien vorschreiben zu wollen, wann sie ihre Hofläden öffnen dürfen. Die Freisinnigen fordert daher, dass bei der Auslegung des Rechts Augenmass und gesunder Menschenverstand walten.

«Mehr Freiheit» gibt es nur mit der FDP

Die Abstimmung zum III. Nachtrag zum Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung – ebenso wie die Beratung im Kantonsrat – haben einmal mehr gezeigt: Die FDP steht als einzige Partei geschlossen und konsequent für «mehr Freiheit» ein. Freiheit bedeutet vertrauen – in die Menschen, die täglich den Wecker stellen, in unsere Unternehmen und in die Zukunft unseres Kantons. Dafür wird sich die FDP auch in Zukunft mit Überzeugung stark machen.