Keine komplizierten Verfahren bei Listennummern

FDP-Fraktion bereitet Septembersession vor

Die FDP-Fraktion will beim Gesetz über Wahlen und Abstimmungen keine Änderung des Systems bei der Vergabe von Ordnungsnummern bei Wahllisten. Der Kantonsrat hatte in erster Lesung ein kompliziertes und problematisches Vorgehen beschlossen. Beim Sozialhilfegesetz will die Fraktion der Regierung im Bereich der Aufgabenübernahme im Asylbereich keine zusätzlichen Kompetenzen übertragen.

Die Kantonsratsfraktion der FDP traf sich am Samstag, 08. September 2018, in den Räumlichkeiten der Georg Bucher AG in Widnau zur Vorbereitung der Septembersession. Im Rahmen der zweiten Lesung des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen wird die FDP-Fraktion eine Rückkommensantrag betreffend Ordnungsnummern bei Wahllisten (Art. 42 Abs. 2) stellen. Die in erster Lesung beschlossene Vergabe der Ordnungsnummern nach den Stimmanteilen einer Liste, die im entsprechenden Parlament vertreten ist, führt zu verschiedenen praktischen Problemstellungen und Unklarheiten. Für die Verwaltung besteht ein erheblicher Auslegungsspielraum, was die Rechtssicherheit deutlich beeinträchtigt. Aus Sicht der FDP-Fraktion sollte auf dieses zusätzliche Risiko für Rechtsstreitigkeiten im Rahmen der Vorbereitung von Wahlen verzichtet werden.

Staatspolitisch bedenklich

Des Weiteren führt das Verfahren zu zahlreichen nicht vergebenen Ordnungsnummern, was für die Stimmberechtigten die Übersichtlichkeit erschwert. Zudem stellt die neu angedachte Vergabe von Listennummern eine weitere Bevorzugung der im Parlament vertreten Parteien dar, was staatspolitisch bedenklich ist. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Beschlüsse in erster Lesung zu einem überkomplizierten, administrativ aufwändigen und undurchsichtigen Verfahren führen, das die Rechtssicherheit bei der Vorbereitung von Wahlen vermindert. Durch die Vergabe der Ordnungsnummern nach zeitlichem Eingang ab Stichtag stünde ein einfaches und klares Verfahren zur Verfügung, das sich grundsätzlich bewährt hat. Deshalb beantragt die FDP-Fraktion, am ursprünglichen Entwurf der Regierung festzuhalten.

Keine Kompetenz für die Regierung

In Zusammenhang mit dem V. Nachtrag zum Sozialhilfegesetzt hat die FDP-Fraktion insbesondere die Anträge der vorberatenden Kommission diskutiert. Die Fraktion wird beantragen, Art. 6ter Abs. 2 aus dem Gesetz zu streichen. Mit dem neuen Gesetzesartikel könnte der Kanton in eigenem Namen und Auftrag die in der Verordnung festgelegten Aufgaben wahrnehmen, d. h. die strikte kommunale Zuständigkeit wird aufgegeben. Das lehnt die FDP ab. Die bisherige Praxis der Gemeindezuständigkeit hat sich bewährt.

Nicht kalkulierbare Kosten für Schulträger

Des Weiteren wird die FDP-Fraktion im Rahmen derselben Vorlage bei der Änderung von Art. 53ter Abs. 1 des Volksschulgesetzes am ursprünglichen Entwurf der Regierung festhalten. Die Fraktion ist der Überzeugung, dass Schulgelder für Kinder in Pflegefamilien – wie das die Regierung vorschlägt – von den Schulträgern des zivilrechtlichen Wohnsitzes finanziert werden muss. Eine Überwälzung der Kosten auf den Schulträger am Ort des Unterrichts führt zu hohen und nicht gerechtfertigten Kosten bei denjenigen Gemeinden, in denen Pflegefamilien die Betreuung von Kindern übernehmen. Die weiteren Anträge der vorberatenden Kommission fanden die Zustimmung der Fraktion. Die Vorlage zum Bibliotheksgebäude sowie den Bericht „Vorbereitung der neuen Fachhochschule Ostschweiz“ werden durch die Fraktion unterstützt. Die weiteren Geschäfte der Septembersession werden an der Fraktionssitzung am ersten Sessionstag diskutiert.

Denkpause für Altstätten

Am 11. Juni 2018 reichte die FDP-Fraktion eine Interpellation ein (51.18.65), die sich nach ausgebliebenen Sofortmassnahmen bei Spitalbauprojekten erkundigte. In ihrer Antwort vom 28. August 2018 verweigert die Regierung einmal mehr klare Aussagen. Inakzeptabel ist aber insbesondere der letzte Satz in der Antwort zu Frage 4: ‹Ausserdem war und ist das Bauvorhaben am Spital Altstätten durch Einsprachen blockiert. Die Frage von Sofortmassnahmen für das Bauvorhaben am Spital Altstätten stellt sich deshalb aktuell noch nicht.› Wenige Tage später gab die Stadt Altstätten bekannt, dass die Einsprachen vom Tisch und die Baubewilligung erteilt sei. Die Frage nach Sofortmassnahmen stellte sich also dringend. Nicht nur beim Spital Wattwil, sondern auch beim Spital Altstätten ist nun eine Denkpause notwendig. Da die Fraktion davon ausging, dass die Regierung zum Zeitpunkt der Beantwortung bereits von der Erteilung der Baubewilligung wusste, war eine dringliche Interpellation geplant. Da nunmehr der Verwaltungsrat auch beim Spital Altstätten bereits eine Denkpause angekündigt hat, verzichtet die Fraktion auf die Einreichung besagten Vorstosses.

Steuern für Unternehmen senken

In Zusammenhang mit den Kommissionsbestellungen diskutierte die Fraktion bereits zwei Vorlagen der Novembersession. Beim X. Nachtrag zum Steuergesetz (Umsetzung Steuervorlage 17) bekräftige die Fraktion nochmals die bereits in der Vernehmlassung gestellten Forderungen, nämlich die Senkung des Unternehmenssteuersatzes auf 13%, Senkung der kantonalen Mindeststeuer für Kapitalgesellschaften sowie Erhöhung des Versicherungsprämienabzugs sowie des Pendlerabzugs. Bezüglich der neuen Vorlage zum Klanghaus Toggenburg diskutierte die Fraktion nach einem kurzen Referat von Regierungsrat Marti Klöti erste Detailfragen in Zusammenhang mit dem neuen Finanzierungsmodell.