FDP hat kein Verständnis für geplante Lohnerhöhung

Bilanz zur Februarsession des Kantonsrats

Der Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2016-2018, die künftige Umsetzung der Public Corporate Governance und die Mitsprache des Parlaments in Bezug auf den Erlass der strategischen Ziele im Richtplan bildeten die Schwerpunkte der Februarsession des St.Galler Kantonsrats. Die FDP-Fraktion ist mit den Ergebnissen der Beratungen halbwegs zufrieden. Nicht nachvollziehbar ist die Tatsache, dass die Mehrheit des Rats zum jetzigen Zeitpunkt an der im AFP in Aussicht gestellten Reallohnerhöhung für das Staatspersonal um 1 Prozent festhalten will. Dieser Entscheid widerspricht den geänderten wirtschaftlichen Realitäten. Zudem blendet er aus, dass die Lohnsumme des Staatspersonals in den letzten Jahren erhöht worden ist.

St.Gallen, 25. Februar 2015 | Als der Aufgaben- und Finanzplan im Dezember 2014 verfasst worden war, rechneten die Autoren naturgemäss noch nicht mit den dramatischen Konsequenzen, welche die Aufhebung des Euro-Mindestkurses von 1.20 Franken durch die Schweizerische Nationalbank (SNB) auf die schweizerische Volkswirtschaft haben würde. Seit dem SNB-Entscheid von Mitte Januar haben zahlreiche Branchen und Unternehmen auf die veränderten Rahmenbedingungen reagiert. Mehrere  Betriebe haben nach Absprache mit den Angestellten Arbeitszeiterhöhungen beschlossen, vereinzelt werden zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit sogar Löhne gekürzt. Angesichts dieser Entwicklung mutet der Entscheid des St.Galler Kantonsrats vom Dienstag, an der für 2016 in Aussicht gestellten Reallohnerhöhung für das Staatspersonal um 1 Prozent festzuhalten, seltsam an. Er steht völlig quer in der Landschaft, zumal die Konjunkturforschungsstelle (KOF) der ETH aufgrund des SNB-Entscheids mit einem wirtschaftlichen Nullwachstum und einer negativen Teuerungsrate rechnet.

Verzicht wäre konsequent gewesen

Vergeblich hatten sich die Fraktionen von FDP und SVP für eine entsprechende Anpassung im AFP eingesetzt. Zwar wird das Parlament erst im Rahmen der Budgetberatung definitiv über die Reallohnerhöhung des Staatspersonals entscheiden. Ob es dem Kantonsrat dannzumal leichter fallen wird, allfällige Zusagen, die im Rahmen der Verhandlungen mit den Personalverbänden gemacht worden sind, aus dem Voranschlag zu kippen, darf bezweifelt werden. Ein Verzicht zum jetzigen Zeitpunkt wäre konsequent gewesen und hätte bereits im Vorfeld der Gespräche mit den Angestellten Klarheit geschaffen, zumal niemand damit rechnet, dass sich an den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den kommenden Monaten etwas Grundlegendes ändern wird.

Lohnsumme ist stetig gewachsen

Die Ratsmehrheit führte am Dienstag ins Feld, dass die Löhne für das Staatspersonal seit 2009 nicht mehr erhöht und 2011 letztmals der Teuerung angepasst worden seien. Diese Argumentation blendet wohlweislich aus, dass die Lohnsumme des St.Galler Staatspersonals seit der letzten Reallohnerhöhung um knapp 5 Prozent angewachsen ist. Die Lohnzuwächse entfallen einerseits auf die jährlich gewährten Stufenanstiege (0,5 Prozent pro Jahr; total 3,5 Lohnprozente), die auch vom Verzicht auf die Reallohnerhöhung für 2016 nicht tangiert wären. Andererseits haben die St.Galler Staatsangestellten im Rahmen der Anpassung des Personalgesetzes (2012) drei zusätzliche Ferientage pro Jahr erhalten.

Corporate Governance: Klare Trennung von Aufsichts- und Leitungsfunktionen

Befriedigt nimmt die FDP den Grundsatzentscheid zur künftigen Umsetzung der Public Corporate Governance im Kanton zur Kenntnis. Die gefassten Beschlüsse bieten Gewähr dafür, dass Interessenskonflikte im Zusammenhang im Aufsichts- und Leitungsfunktionen von Regierungsmitgliedern künftig vermieden werden können. Damit konnte ein lang verfolgtes politisches Ziel der FDP erreicht werden. Von zentraler Bedeutung ist der Entscheid, wonach die Gesundheitschefin künftig nicht mehr in den Verwaltungsräten der Spital- und Psychiatrieverbunde Einsitz nehmen soll. Dies hatte die FDP zusammen mit anderen bürgerlichen Fraktionen bereits im Jahr 2013 gefordert.

Richtplan: Parlament erhält Mitsprache

Zufrieden zeigt sich die FDP-Fraktion auch mit dem Ergebnis der Beratungen zur Mitsprache des Kantonsrats beim Richtplan. Der Beschluss, wonach das Parlament Teile des Richtplans erlassen und die Ziele und Strategien festlegen kann, entspricht den Forderungen der FDP auf der ganzen Linie. Durch das geänderte Raumplanungsgesetz hat der Richtplan eine völlig andere, strategische Bedeutung für die Entwicklung des Kantons erlangt, er wird zur eigentlichen Stellschraube. Vor diesem Hintergrund ist es angebracht, dass auch im Kanton St.Gallen das Parlament klare strategische Vorgaben erlassen kann. Die Gemeinden erhalten die Möglichkeit, vor dem Erlass des Richtplans angehört zu werden. Der nun eingeschlagene Weg ist richtig und für die künftige Entwicklung des Kantons wesentlich.