FDP fordert: keine Lohnerhöhung für das Staatspersonal

Kantonsratsfraktion bereitete in Lütisburg die Sessionsgeschäfte vor

Die FDP-Kantonsratsfraktion hat am Samstag in Lütisburg die Geschäfte der Februarsession diskutiert. Einen der Schwerpunkte der Beratungen bildete der Aufgaben- und Finanzplan für die Jahre 2016-2018. Als Folge der Aufhebung des Euro-Mindestkurses fordert die FDP eine Anpassung der Planwerte für das Jahr 2016. Insbesondere die beabsichtigte Reallohnerhöhung für das Staatspersonal um 1 Prozent ist angesichts der geänderten Ausgangslage nicht mehr haltbar.

Lütisburg, 14. Februar 2015 | Den veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nach der Aufhebung des Euro-Mindestkurses von 1.20 Franken durch die Schweizerische Nationalbank (SNB) trägt der im Dezember verfasste Aufgaben- und Finanzplan des Kantons naturgemäss noch nicht Rechnung. Für die FDP-Fraktion steht indes ausser Frage, dass die dramatischen Konsequenzen des SNB-Entscheids auf die schweizerische Volkswirtschaft – so geht etwa die Konjunkturforschungstelle der ETH (KOF) für das kommende Jahr neu von einem wirtschaftlichen Nullwachstum gegenüber der Prognose von +2,1 Prozent im Dezember 2014 aus – nicht ohne Folgen auf die Finanzplanung des Kantons bleiben kann. Insbesondere fordert die FDP, dass der Kanton auf die in Aussicht gestellte Reallohnerhöhung für das Staatspersonal von 1 Prozent im Jahr 2016 verzichten soll. Der Vergleich zur Situation in der Privatwirtschaft drängt sich förmlich auf: Aktuell müssen Arbeitnehmer in einzelnen Branchen Mehrarbeit bei gleichem Lohn leisten oder gar Lohnkürzungen in Kauf nehmen. Zudem rechnet die KOF für das Jahr 2015 mit einer Negativteuerung. Bezüglich einer Reallohnerhöhung für die Staatsangestellten sowie der Lehrpersonen besteht somit kein echter Handlungsbedarf. Von der geforderten Anpassung nicht betroffen ist der jährliche Stufenanstieg für das Staatspersonal.

Corporate Governance: Interessenkonflikte vermeiden

Eingehend diskutierte die FDP-Fraktion die künftige Umsetzung der Public Corporate Governance im Kanton. Kern der Vorlage, die in der Februarsession im Parlament beraten wird, ist die Vermeidung von Interessenskonflikten, wobei sich die FDP im Rahmen der Diskussion auf die „Roten Linien“ bei der Besetzung von Leitungsgremien konzentriert. Aus Sicht der FDP darf es nicht sein, dass Regierungsräte künftig noch in den Verwaltungs- bzw. Stiftungsräten von öffentlich-rechtliche Institutionen Einsitz nehmen, bei denen sie von Amtes wegen gleichzeitig aufsichtsrechtliche respektive hoheitliche Kompetenzen wahrnehmen. Die FDP unterstützt die Anträge der vorberatenden Kommission, wonach die Gesundheitschefin künftig nicht mehr in den Verwaltungsräten der Spital- und Psychiatrieverbunde Einsitz nehmen soll. Ferner befürwortet die Fraktion, dass die Wahl des Verwaltungsrats der Spitalverbunde neu durch den Kantonsrat genehmigt werden soll.