FDP bedauert die Einführung einer «Verhüllungserlaubnis»

III. Nachtrag zum Übertretungsstrafgesetz überdeutlich angenommen

Eine überdeutliche Mehrheit befürwortet im Kanton St.Gallen den III. Nachtrag zum Übertretungsstrafgesetz («Verhüllungsverbot») und führt damit im eigentlichen Sinne eine «Verhüllungserlaubnis» ein. Die FDP bedauert diese Entscheidung. Die neue Bestimmung wird zu keiner einzigen Verurteilung führen und fördert die Verhüllung sogar gesetzlich. Das Frustrationspotential in der Bevölkerung ist deshalb riesig.

Die St.Galler Bevölkerung wurde heute für drei eidgenössische und eine kantonale Abstimmungsvorlage an die Urnen gerufen. Überaus deutlich stimmten die St.Gallerinnen und St.Galler dem III. Nachtrag zum Übertretungsstrafgesetz («Verhüllungsverbot») zu. Diese Entscheidung bedauert die FDP. Das neue Gesetz birgt ein hohes Frustrationspotential: Die Stimmberechtigten haben heute einem vermeintlichen Verhüllungsverbot zugestimmt, dabei handelt es sich jedoch um eine Vorschrift, die nicht durchsetzbar ist und zu keiner einzigen Verurteilung führen wird.

Hohes Frustrationspotential

Mehr noch: Mit der neuen Regelung ist die Verhüllung zukünftig sogar gesetzlich erlaubt, solange man nicht den religiösen oder gesellschaftlichen Frieden oder die öffentliche Sicherheit bedroht. Dies bei allfälligen Vorkommnissen der Bevölkerung zu erklären, wird die noble Aufgabe derjenigen sein, die dieses Gesetz im Kantonsrat durchgedrückt und bessere Vorschläge der FDP in den Wind geschlagen haben. Damit hat der Kantonsrat die Ängste der Bevölkerung nicht ernst genommen und eine Scheinlösung gezimmert, die niemandem etwas bringt. Die FDP hat für ein anderes Resultat gekämpft, sowohl im Kantonsrat als auch bei der öffentlichen Diskussion im Vorfeld der Abstimmung. Nun hat die Bevölkerung anders entschieden – das gilt es zu akzeptieren.

Klare Abfuhr an Agrar-Sozialismus

Erfreulicherweise haben die St.Gallerinnen und St.Galler der «Fair-Food-Initiative» sowie der «Initiative für Ernährungssouveränität» eine klare Abfuhr erteilt. Beide Initiativen hätten zur Bevormundung grosser Teile der Bevölkerung geführt und immense Kosten verursacht, insbesondere bei den Konsumentinnen und Konsumenten. Einmal mehr zeigt sich, dass sozialistische Ideen in der Schweiz nicht auf fruchtbaren Boden fallen – auch nicht im Agrar-Bereich.