Einschränkung der Verbandsbeschwerden (noch) nicht mehrheitsfähig

Kommentar von Nationalrätin Susanne Vincenz-Stauffacher

Damit die vom Volk angenommene Energiewende (Netto-Null 2050) gelingt, brauchen wir zusätzlichen erneuerbaren Strom – massgebend mehr, als ursprünglich veranschlagt wurde. Konkret muss aus heutiger Sicht von einer Stromlücke von voraussichtlich rund 50 TWh ausgegangen werden.

Eine wichtige Vorlage, um in dieser Frage endlich voranzukommen, ist das Bundesgesetz über die sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien («Mantelerlass» oder «Stromgesetz»). Darüber stimmen wir voraussichtlich im Juni dieses Jahres ab. Ergänzt wird es durch den Beschleunigungserlass, denn die Verfahren für den Aus- und Zubau von Wasser-, Solar- und Windanlagen dauern viel zu lang. Ein Problem sind unter anderem die Einsprachen. Hier habe ich mit einem Vorschlag eingehakt: Ich habe eine Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts verlangt. Bei Anlagen von nationalem Interesse sollen nur noch Organisationen einspracheberechtigt sein, welche mindestens 50'000 Mitglieder umfassen. Oder dann aber drei kleinere Organisation zusammen, welche zu dritt ebenfalls diese Schwelle überschreiten. Die Idee lehnt sich an ans Referendumsrecht auf Bundesebene, welches 50'000 Unterschriften voraussetzt. Damit wäre nun zum Beispiel die jüngt erfolgte Einsprache gegen das Wasserbauprojekt Trift nicht möglich gewesen. Alle grösseren Natur- und Umweltschutzorganisationen haben dieses für akzeptabel eingeschätzt – aber zwei Kleinvereine haben dessen ungeachtet gestützt auf das Verbandsbeschwerderecht trotzdem Einsprache erhoben und verzögern nun dieses für unsere Versorgungssicherheit so wichtige Projekt um weitere 2 bis 4 Jahre. Soviel Zeit haben wir einfach nicht mehr! Leider ist mein Antrag im Nationalrat unterlegen – allerdings sehr knapp (94 ja zu 96 Nein bei 6 Enthaltungen). Der Erlass ist nun beim Ständerat. Ich bleibe dran!