Ein klares Bekenntnis zu gesunden Kantonsfinanzen

Stellungnahme der FDP zu den kantonalen Volksabstimmungen

Mit dem wuchtigen Nein zur Prämienverbilligungsinitiative sowie der Zustimmung zum XI. Nachtrag zum Steuergesetz haben die Stimmberechtigen am heutigen Sonntag klar zum Ausdruck gebracht, dass sie den vom Kantonsrat eingeschlagenen Weg zur Sanierung der Kantonsfinanzen unterstützen.

St.Gallen, 15. November 2015 | Mit der Prämienverbilligungsinitiative und dem Nachtrag zum Steuergesetz wurde heute über zwei Vorlagen von erheblicher finanzpolitischer Tragweite entschieden. Mit dem deutlichen Nein zur Prämieninitiative und dem Ja zur Begrenzung des Pendlerabzugs haben die Stimmberechtigten einmal mehr grosse Weitsicht bewiesen. Es ist deutlich geworden, dass die Bevölkerung der Sanierung des Staatshaushalts eine hohe Priorität einräumt und bereit ist, in diesem Zusammenhang auch unpopuläre Entscheide mitzutragen.

Deutliche Abfuhr für die Prämieninitiative

Aus Sicht der FDP besonders erfreulich ist das deutliche Nein zur Initiative „Bezahlbare Krankenkassenprämien für alle“. Die Initiative von SP, Grünen und Gewerkschaften verlangte eine Aufstockung des Kantonsbeitrags zur Prämienverbilligung um jährlich rund 80 Millionen Franken (entspricht rund 7 Steuerfussprozenten) – eine Forderung, die angesichts der finanziellen Möglichkeiten des Kantons und der Sparanstrengungen der vergangenen Jahre jedes vernünftige Mass gesprengt hätte. Die Bevölkerung erkannte, dass die Initiative das falsche Medikament in der falschen Dosierung darstellt, um das Problem der stetig steigenden Prämienlast zu lindern. Jede Form von erzwungener Solidarität hat einen fahlen Beigeschmack und führt zur Abnahme der Selbstverantwortung. Hätten sich die Initianten durchgesetzt, hätte dies nebst einer weiteren Steuererhöhung dazu geführt, dass die nachfolgenden Generationen die Kosten eines überdimensionierten Fürsorgestaats hätten tragen müssen.

Pendlerabzug: Entscheid mit Augenmass

Mit dem Ja zum XI. Nachtrag zum Steuergesetz können berufsbedingte Fahrkosten im Kanton St.Gallen ab dem Jahr 2016 nicht mehr unbegrenzt von den Steuern abgezogen werden. Neu werden Autofahrer und öV-Nutzer steuerlich gleich behandelt. Der Abzug passt sich zudem dynamisch der Preisentwicklung beim SBB-Generalabonnement 2. Klasse an. Diese Gesetzesanpassung gehörte zweifellos zu den unpopulärsten Entscheiden, die der Kantonsrat im Zusammenhang mit dem von ihm verabschiedeten Entlastungspaket 2013 hatte treffen müssen. Dass die Bevölkerung bereit ist, die mit der Begrenzung verbundene indirekte Steuererhöhung im Interesse der Opfersymmetrie mitzutragen, ist bemerkenswert und zeugt von Augenmass. Auch andere Bevölkerungsgruppen hatten im Zusammenhang mit den Sanierungsmassnahmen Einschnitte zu verkraften.

Baugesetz: Materiell keine Differenzen zwischen Regierung und Kantonsrat

Die FDP nimmt das klare Nein der Stimmberechtigten zum VII. Nachtrag zum Gesetz über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht zur Kenntnis. Mit diesem Entscheid bleibt die Regierung für den Erlass des kantonalen Richtplans im Bereich der Entwicklungsziele und -strategien respektive der Bevölkerungs- und Arbeitsplatzentwicklung zuständig. Dieses klare Abstimmungsergebnis gilt es zu respektieren. Materiell hat der Entscheid vom Sonntag indes keine grosse Auswirkungen, da sich die Regierung und der Kantonsrat in der Septembersession in ihren Positionen angenähert hatten. Der von der Regierung eingebrachte Kompromissvorschlag mit dem Namen „Szenario Mittel+“ sieht vor, dass der Kanton St.Gallen bis zum Jahr 2040 moderat um 65000 Personen wachsen kann.