Absage an populistische Symbolpolitik

Scheinlösung für ein Scheinproblem

Der Kanton St.Gallen droht der erste Kanton in der Deutschschweiz mit einem Verhüllungsverbot zu werden. Kleidervorschriften gehören ins Mittelalter finden die Jungfreisinnigen und werben für ein NEIN zum Verhüllungsverbot.

Zum Schutz der öffentlichen Sicherheit oder des religiösen oder gesellschaftlichen Friedens soll im Kanton St.Gallen das Übertretungsstrafgesetz um ein Verhüllungsverbot für den öffentlichen Raum ergänzt werden. Dass man die öffentliche Sicherheit durch das Verhüllen des Gesichts nicht gefährden darf, ist durchaus sinnvoll. Ebenso, dass sich betroffene Personen zwecks Identifikation bei Personenkontrollen oder der Verwaltung erkennbar machen müssen. Inwiefern ein Verhüllen «den religiösen oder gesellschaftlichen Frieden bedrohen oder gefährden» könnte, leuchtet jedoch nicht ein. Sich öffentlich zu einem Glauben zu bekennen, muss in einem freien Rechtsstaat zulässig sein. Jene gefährden den religiösen Frieden, die das für ausgewählte Religionen verbieten wollen.

Unnötige Scheinproblemlösung

Durch die Gesetzbestimmung nicht festgelegt ist, ob die Burka – um die es bei diesem Verhüllungsverbot im Wesentlichen geht – pauschal einen der drei aufgeführten Tatbestände erfüllt. Die Polizei muss im Einzelfall beurteilen, ob eine verhüllte Person die öffentliche Sicherheit gefährdet oder den religiösen oder gesellschaftlichen Frieden stört. Diese Praxis führt zu Unsicherheit bei den Betroffenen, der Polizei sowie der Bevölkerung und ist letztlich willkürlich. Dieses «Burkaverbot» ist daher eine Scheinlösung und hilft niemandem.

Komitee kämpf gegen Papiertiger

Die Jungfreisinnigen Kanton St. Gallen (JFSG) haben sich deshalb mit weiteren Jungparteien zum «Komitee gegen Verbotskultur» zusammengeschlossen. Gemeinsam kämpfen wir gegen dieses unnötige, nicht durchsetzbare Gesetz. Wir freuen uns über Ihre Unterstützung und empfehlen am 23. September ein NEIN zum Verhüllungsverbot.

Jan Bauer, Leiter Kommunikation JFSG