Ja zum Innovationszentrum und zum Tierseuchengesetz

Parteileitung fasste Abstimmungsparolen für den 25. November

Die Parteileitung der St.Galler FDP hat im Rahmen ihrer ordentlichen Sitzung die Parolen für die Sachabstimmungen vom 25. November gefasst. Sowohl der Beitritt des Kantons St.Gallen zur Vereinbarung über das Forschungs- und Innovationszentrum Rheintal als auch die Revision des Tierseuchengesetzes werden einstimmig zur Annahme empfohlen.

St.Gallen, 6. November 2012 | Das Ja der FDP des Kantons St.Gallen zum Innovationszentrum Rheintal reiht sich nahtlos ein in die Historie früherer Entscheide der Kantonalpartei. Schliesslich ist die verstärkte Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Fachhochschulen im Bereich Forschung und Technologietransfer ein altes Anliegen der FDP. So hat die FDP-Kantonsratsfraktion bereits im Jahre 2005 mit ihrem Postulat „Zukunft Technologie- und Bildungsstandort St.Gallen“ darauf hingewiesen, welches wirtschaftliche Potenzial in der Zusammenarbeit steckt.

Wie der im September vom Volk gutgeheissene Neubau des Forschungszentrums der HSR in Rapperswil soll auch das Forschungs- und Innovationszentrum Rheintal die Innovationskraft von Unternehmen gezielt fördern. Nutzniesser dieser Investition sind insbesondere KMU-Betriebe, die über weniger Technologie-Ressourcen verfügen. Angesichts des starken Frankens und des verschärften globalen Wettbewerbs ist es für den Erfolg des Werkplatzes Schweiz entscheidend, dass sich die Unternehmen durch qualitativ hochstehende Produkte und durch einen steten Innovationsvorsprung von der internationalen Konkurrenz abheben können. Die Schweiz bzw. St.Gallen als Standortkanton sichern sich mit dem Innovationszentrum einen Wettbewerbsvorteil, der mittelfristig neue Arbeitsplätze schafft und die Anfälligkeit von Konjunktur- und Preisschwankungen im internationalen Wettbewerb verringert.

Unbestrittenes Tierseuchengesetz

Ebenfalls einstimmig empfiehlt die Parteileitung der FDP das revidierte Eidgenössische Tierseuchengesetz zur Annahme. Die Revision trägt dem Umstand Rechnung, dass das geltende Gesetz aus dem Jahr 1966 den Aspekt der Seuchenprävention nur ungenügend abdeckt. Vor dem Hintergrund einer globalisierten Welt, in der sich Epidemien mit dem freien Tier- und Warenverkehr rasant ausbreiten, hilft eine Früherkennung und Beobachtung der Tierbestände mit, die Risiken einzudämmen. Die Prävention von Krankheiten dient letztlich der Gesundheit der Tiere, denn vorbeugen ist besser als heilen. Die Befürchtung einiger Landwirte, dass das revidierte Tierseuchengesetz Zwangsimpfungen der Tierbestände vereinfache, ist unbegründet, da die heute geltenden Kriterien für eine Impfkampagne explizit nicht verändert werden.